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Das Versicherungsverhältnis kommt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kraft Gesetzes, sondern durch privatrechtlichen Vertrag zustande. Trotz der rechtlichen und organisatorischen Unterschiede zu den gesetzlichen Krankenkassen werden die privaten Versicherer umgangssprachlich auch private Krankenkassen genannt.
Quelle: Wikipedia
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Beamte erhalten Sondertarife bei der Privaten Krankenversicherung. Beamte müssen eine private Krankenversicherung abschließen oder sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.
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Zahnzusatzversicherungen, ambulante Zusatztarife (z. B. Zuschüsse zu Medikamenten, Brillen, Hörgeräten, Vorsorgeuntersuchungen) und stationäre Wahlleistungen (z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder freie Arztwahl im Krankenhaus) können speziell ergänzend zum Schutz gewählt werden. Auch Auslandskrankenversicherungen, Krankenhaustagegeldversicherungen und Pflege-Zusatzversicherungen sowie Krankentagegeldversicherungen sind möglich.
Quelle: Wikipedia
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Studenten erhalten Sondertarife in der Privaten Krankenversicherung.
Krankenversicherte über 55 Jahre haben mitunter schon Vorerkrankungen und besondere Bedürfnisse und bekommen speziell dafür abgestimmte Tarife.
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